Zollbestimmungen

18. September 2010 | Von | Kategorie: Reiseinformationen

Die Schweiz ist zwar seit 12.12.2008 Mitglied des Schengen-Abkommens, hat jedoch leider keine Zollunion mit der Schweiz. Das hat natürlich zur Folge, dass die großen Zollämter weiterhin besetzt sind um Zollkontrollen durchzuführen um den Warenfluss zu kontrollieren. Dabei werden natürlich auch teilweise Personenkontrollen durchgeführt. Irrtümlich nehmen viele Personen an, dass es auch keinen Zoll mehr gibt. Das stimmt aber nicht! Die Zollbestimmungen wie sie vor dem Inkrafttreten des Schengen-Abkommens gültig waren, sind auch weiterhin gültig. Bei der Ein- und Ausreise in oder aus der Schweiz sollte man deshalb besonders auf die Zollbestimmungen achten und nicht zu viel mitnehmen. Es gelten für die Ein- und Ausreise jeweils unterschiedliche Bestimmungen. Im Zweifelsfall, wenn man sich nicht sicher ist ob man Abgaben leisten muss oder nicht, sollte man sich rechtzeitig informieren, damit es nicht zu Problemen bei einer Zollkontrolle kommt.

Hier die wichtigsten Freimengen:

  • Einreise in die Schweiz
  • Ausreise in die EU

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