Zollbestimmungen bei der Einreise in die Schweiz

18. September 2010 | Von | Kategorie: Reiseinformationen

Wer in die Schweiz einreist darf Dinge und Gegenstände, die für den persönlichen Gebrauch gedacht sind, wie auch Sportgeräte oder touristische Ausrüstung, Abgabenfrei einführen.

Abgabefrei sind für Personen ab 17. Jahren:

Rauchwaren:

  • 200 Zigaretten oder
  • 50 Zigarren oder
  • 250 Gramm Rauchtabak.

Achtung: Unbedingt beachten das man nicht alles zusammen mitnehmen darf, sondern nur jeweils!

Alkoholische Getränke:

  • 2 Liter bis zu 15% Alkoholgehalt und
  • 1 Liter mit mehr als 15% Alkoholgehalt.

Wenn die mitgeführten Waren einen Gesamtwert von 300 Schweizer Franken übersteigt, so sind alle mitgeführten Waren Abgabepflichtig!

Im Weiteren ist zu beachten, dass es für Nahrungsmittel, besonders Fleisch, eigene Vorschriften gibt. Diese erfährt man bei der Eidgenössischen Oberzolldirektion (www.zoll.ch).

Hinweis: Da sich die Freigrenzen schnell ändern können, empfiehlt es sich, dass man sich vor der Einreise nochmals informiert.

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