Zollbestimmungen bei der Ausreise aus der Schweiz

18. September 2010 | Von | Kategorie: Reiseinformationen

Bei der Ausreise aus der Schweiz in die EU gelten folgende Regelungen:

  • Zollfrei sind Reiseandenken bis zu 175€.

Personen über 15 Jahre dürfen:

  • 500g Kaffee oder 200g Pulverkaffee
  • 100g Tee,
  • 50g Parfüm
  • 0,25 l Eau de Toilette mitnehmen.

Personen ab 17 Jahren dürfen:

  • 200 Zigaretten oder
  • 100 Zigarillos oder
  • 50 Zigarren oder
  • 250g Rauchtabak mitnehmen.

Im Weiteren darf von Personen ab 17 Jahren:

  • 1l Spirituosen über 22% Alkoholgehalt und
  • 2l Schaumwein und
  • 2l Wein mitgenommen werden.

Hinweis: Weil sich die Bestimmungen sehr schnell ändern können, sollte man sich rechtzeitig vor der Ausreise nochmals über die Bestimmungen informieren.

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