Schweizer Neutralität

19. September 2010 | Von | Kategorie: Wissenswertes

Neutralität bedeutet zunächst einmal, dass sich ein Staat nicht in bewaffnete Konflikte einmischt. Für die Schweiz ist die Neutralität ein Werkzeug der Schweizer Außen- und natürlich auch Sicherheitspolitik.

Drei Prinzipien der Schweizer Neutralität:

Dauernd: Die Neutralität gilt in Friedens- wie auch Kriegszeiten
Selbstgewählt: Niemand hat die Schweiz dazu „gezwungen“ Neutral zu sein und zwingt sie bis heute nicht dazu. Sie wurde von ihr selbst gewählt.
Bewaffnet: Neutralität bedeutet nicht, dass man sich im Falle eines Angriffs nicht verteidigt. Deshalb verfügt auch die Schweiz über eine Armee.

Geschichte der Neutralität:

Die Schweiz blickt auf eine lange Geschichte der Neutralität zurück. Seit einer gegen Frankreich verlorenen Schlacht (Schlacht bei Marignano) im Jahre 1515 ist die Schweiz faktisch Neutral. Beim Westfälischen Frieden 1648 wurde diese „immerwährende bewaffnete Neutralität“ von den europäischen Mächten bestätigt. Dennoch arbeiteten viele Schweizer weiterhin als Söldner für Frankreich und auch andere Länder. Beim Wiener Kongress (1814/15) wurde die Schweizer Neutralität von den fünf Großmächten weiter anerkannt.
In wieweit diese drei Eckpunkte der Schweizer Neutralität wirklich historisch korrekt sind ist schwer beantwortbar. Manche Historiker sehen als Ausgangspunkt überhaupt erst den Wiener Kongress.

Die Neutralität ist einem laufenden Wandel unterworfen und wird heute teilweise auch als hinderlich gesehen. Wäre die Schweiz bspw. vollkommen Neutral, so dürfte sie keiner internationalen Organisationen, oder auch eventuell später einmal der EU, beitreten. In der Bevölkerung genießt die Neutralität, wie auch in vielen anderen Staaten wo es diese gibt, ein hohes Ansehen, was eine Aufgabe der Neutralität wohl nur schwer vorstellbar macht.

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