Schweizer Garde

19. September 2010 | Von | Kategorie: Wissenswertes

Schon seit dem 22. Jänner 1506 sichert die Schweizergarde den jeweiligen Papst. Ein Jahr zuvor fragte der damalige Papst Julius II. bei Abgesandten der Schweizerischen Eidgenossenschaft darum an, dass ob ihm ein Kontingent von Söldnern aus der Schweiz zur Verfügung gestellt werden könnte. Heute ist die Schweizer Garde das letzte Korp unter Waffen, das dem Papst geblieben ist.

Bis zum Jahr 1970 unterhielt der Papst insgesamt 4 Garden. Nach dem zweiten Vatikanischen Konzil wurden aber die Nobelgarde und die Palatingarde von Papst Paul VI. aufgelöst. Dem Geandarmeriekorps der der Vatikanstadt wurden klassische Gendarmerieaufgaben zugeteilt (so übt diese bis heute Staats-, Justiz- und Verkehrspolizeiliche Aufgaben aus).

Oftmals wird die Frage gestellt, wie es sein kann, dass Angehörige eines neutralen Staates für einen fremden und souveränen Staat Militärdienst leisten können. Im Prinzip ist das seit dem Jahr 1848 Angehörigen des Schweizer Staates auch untersagt. Um das zu umgehen wird der Einsatz der Schweizer Garde als Polizeidienst betrachtet.

Praktisch gesehen ist ja der Dienst der Schweizer Garde auch kein Militärdienst, auch wenn sie oft als kleinste Armee der Welt bezeichnet wird. Die Aufgaben umfassen hauptsächlich Ehrendienst, wie bei Audienzen, Messen usw. sowie Sicherheitsdiensten wie beispielsweise Personenschutz oder Wachdienst.

Insgesamt sollen jeweils 110 Gardisten bei der Schweizer Garde ihren Dienst versehen. Diese werden unterteil in Offiziere, Unteroffiziere sowie Hellebardiere.

Aufnahmebedingungen

Um als Gardist aufgenommen zu werden muss man einigen Anforderungen entsprechen. Dieses sind:

  • Alter zwischen 19 und 30 Jahren
  • Mindestgröße von 1,74m
  • Sportlichkeit
  • Einwandfreier Leumund,
  • Schweizer Staatsbürgerschaft
  • Männlich
  • Katholischer Glaube
  • Besuch der Rekrutenschule der Schweizer Armee
  • Abschluss einer mittleren oder Berufsschule

Schweizer Gardisten müssen mindestens 25 Monate Dienst versehen. Danach kann der Dienst quittiert werden. Für die Dauer ihres Dienstes wird den Gardisten auch die Vatikanische Staatsbürgerschaft verliehen (wie allgemein üblich bei funktionsbezogener Tätigkeit im Vatikan). Wenn der Dienst beendet wird verlieren die Gardisten diese wieder.

Die Bewaffnung besteht übrigens nicht nur aus den Hellbarden und Schwertern, wie man sie traditionell sieht. Auch moderne Pistolen und Sturmgewehre stehen den Gardisten zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung.

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