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Zollbestimmungen bei der Ausreise aus der Schweiz
- By Martin Zinkner
- Veröffentlicht 10/7/2009
- Reiseinformationen Schweiz
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Bewertung:




Bei der Ausreise aus der Schweiz in die EU gelten folgende Regelungen:
- Zollfrei sind Reiseandenken bis zu 175€.
Personen über 15 Jahre dürfen:
- 500g Kaffee oder 200g Pulverkaffee
- 100g Tee,
- 50g Parfüm
- 0,25 l Eau de Toilette mitnehmen.
Personen ab 17 Jahren dürfen:
- 200 Zigaretten oder
- 100 Zigarillos oder
- 50 Zigarren oder
- 250g Rauchtabak mitnehmen.
Im Weiteren darf von Personen ab 17 Jahren:
- 1l Spirituosen über 22% Alkoholgehalt und
- 2l Schaumwein und
- 2l Wein mitgenommen werden.
Hinweis: Weil sich die Bestimmungen sehr schnell ändern können, sollte man sich rechtzeitig vor der Ausreise nochmals über die Bestimmungen informieren.
2 Responses to "Zollbestimmungen bei der Ausreise aus der Schweiz" 
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said this on 07 Nov 2009 8:02:30 PM CEST
genau so ist es.
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said this on 07 Nov 2009 8:07:46 PM CEST
wichtig: Bargeld und Geldeswerte ab 10.000 Euro werden an der EU-Grenze gnadenlos gefilzt! Beschlagnahme!
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