Redaktion touristik.ch
Wer in die Schweiz einreist darf Dinge und Gegenstände, die für den persönlichen Gebrauch gedacht sind, wie auch Sportgeräte oder touristische Ausrüstung, Abgabenfrei einführen.
Abgabefrei sind für Personen ab 17. Jahren:
Rauchwaren:
Achtung: Unbedingt beachten das man nicht alles zusammen mitnehmen darf, sondern nur jeweils!
Alkoholische Getränke:
Wenn die mitgeführten Waren einen Gesamtwert von 300 Schweizer Franken übersteigt, so sind alle mitgeführten Waren Abgabepflichtig!
Im Weiteren ist zu beachten, dass es für Nahrungsmittel, besonders Fleisch, eigene Vorschriften gibt. Diese erfährt man bei der Eidgenössischen Oberzolldirektion (www.zoll.ch).
Hinweis: Da sich die Freigrenzen schnell ändern können, empfiehlt es sich, dass man sich vor der Einreise nochmals informiert.