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Zollbestimmungen bei der Einreise in die Schweiz
- By Martin Zinkner
- Veröffentlicht 10/7/2009
- Reiseinformationen Schweiz
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Wer in die Schweiz einreist darf Dinge und Gegenstände, die für den persönlichen Gebrauch gedacht sind, wie auch Sportgeräte oder touristische Ausrüstung, Abgabenfrei einführen.
Abgabefrei sind für Personen ab 17. Jahren:
Rauchwaren:
- 200 Zigaretten oder
- 50 Zigarren oder
- 250 Gramm Rauchtabak.
Achtung: Unbedingt beachten das man nicht alles zusammen mitnehmen darf, sondern nur jeweils!
Alkoholische Getränke:
- 2 Liter bis zu 15% Alkoholgehalt und
- 1 Liter mit mehr als 15% Alkoholgehalt.
Wenn die mitgeführten Waren einen Gesamtwert von 300 Schweizer Franken übersteigt, so sind alle mitgeführten Waren Abgabepflichtig!
Im Weiteren ist zu beachten, dass es für Nahrungsmittel, besonders Fleisch, eigene Vorschriften gibt. Diese erfährt man bei der Eidgenössischen Oberzolldirektion (www.zoll.ch).
Hinweis: Da sich die Freigrenzen schnell ändern können, empfiehlt es sich, dass man sich vor der Einreise nochmals informiert.
1 Response to "Zollbestimmungen bei der Einreise in die Schweiz" 
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said this on 14 Dec 2009 6:13:07 AM CEST
frage
meine tochter ist erst 16 kommen von den usa und hat trotzdem für 200 fr eingekauft kann ich duch den roten kanal gehen und bezahle nur den zoll frage wiviel ist denn der zoll gruss wacker |


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